Erklärung zur Barrierefreiheit: Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter gpabw.de veröffentlichte Website der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen aus § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 25.04.2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Video ohne Audiodeskription:

1. Beschreibung: Das Video Inhaltsvideo weist keine Audiodeskription auf.
2. Maßnahmen: Aufgrund der Produktionsart des Videos kann keine Audiobeschreibung im Video hinterlegt werden.
3. Barrierefreie Alternative: Im Anschluss an das Video befindet sich eine Beschreibung der Inhalte in Textform. Diese Beschreibung beinhaltet auch Verlinkungen zu detaillierten Informationen auf entsprechenden Inhaltsseiten.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

PDF- und Word-Dokumente:

  1. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF- oder Word-Dokumente sind bis einschließlich Dezember 2021 nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Ab Januar 2022 werden die Publikationen der GPA barrierefrei veröffentlicht.
  2. Begründung, warum die rückwirkende Herstellung der Barrierefreiheit eingestellter Publikationen eine unverhältnismäßige Belastung darstellt: Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg kann keine Mitarbeiterkapazität freistellen, um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente" sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Publikationen auf der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeindeprüfungsanstalt auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt, die grundsätzlich nicht überarbeitet werden können. Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg ist bemüht, die barrierefreie Verfügbarkeit ihrer Website-Informationen fortlaufend weiter zu verbessern.

Datum der Erstellung

Diese Erklärung wurde am 25.04.2022 erstellt und unterliegt künftig einer regelmäßigen Überprüfung.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.  Das Formular finden Sie unter „Über Uns“ -> „Impressum & Service“ -> „Barriere melden“.

Ansprechperson Barrierefreiheit der
Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Telefonnummer: 0721 85005-246
Vizepräsident Markus Günther

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg

Telefonnummer: 0711 123-39375
schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de

Website: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.