Unabhängigkeit, Aufsicht, Finanzierung
Die GPA ist eine rechtsfähige Anstalt des Öffentlichen Rechts mit Sitz in Karlsruhe und einer Zweigstelle in Stuttgart.
Die GPA ist selbständig, unabhängig und überörtlich (d.h. landesweit) tätig. Ihre Prüfungsaufgaben nimmt sie zwar im Sinne gutachtlicher Tätigkeit für die Rechtsaufsichtsbehörden wahr, diese haben jedoch gegenüber der GPA kein Weisungsrecht. Das Innenministerium Baden-Württemberg übt die Rechtsaufsicht gegenüber der GPA aus.
Die Finanzierung der GPA beruht auf einer Umlage der prüfungspflichtigen Kommunen und, überwiegend, auf der Gebührenerhebung für die Prüfungs- und Beratungstätigkeit. Das Land Baden-Württemberg trägt keinen Finanzierungsbeitrag.
Die Umlagen- und Gebührensätze sind in der Allgemeinen Satzung der GPA und in der Gebührensatzung verbindlich geregelt.