Unabhängigkeit, Aufsicht, Finanzierung: Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

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Unabhängigkeit, Aufsicht, Finanzierung

Die GPA ist eine rechtsfähige Anstalt des Öffentlichen Rechts mit Sitz in Karls­ru­he und einer Zweigstelle in Stuttgart.

Die GPA ist selbständig, unabhängig und überörtlich (d.h. landesweit) tätig. Ihre Prüfungs­aufgaben nimmt sie zwar im Sinne gutachtlicher Tätigkeit für die Rechts­aufsichtsbehörden wahr, diese haben jedoch gegenüber der GPA kein Weisungs­recht. Das Innenministerium Baden-Württemberg übt die Rechtsaufsicht gegen­über der GPA aus.

Die Finanzierung der GPA beruht auf einer Umlage der prüfungspflichtigen Kom­mu­nen und, überwiegend, auf der Gebührenerhebung für die Prüfungs- und Be­ra­tungs­tätigkeit. Das Land Baden-Württemberg trägt keinen Finanzierungs­beitrag.

Die Umlagen- und Gebührensätze sind in der Allgemeinen Satzung der GPA und in der Gebüh­­rensatzung verbindlich geregelt.