Aufgaben & Gegenstand der Fachberatung: Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

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Aufgaben & Gegenstand der Fachberatung

Das Gesetz über die Gemeindeprüfungsanstalt erteilt der GPA in Fragen der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung sowie in bautechnischen Fragen einen expliziten gesetzlichen Beratungsauftrag (die GPA soll auf Antrag beraten). Dies heißt aber nicht, dass die GPA im Übrigen, also im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung, der kommunalen Jahresabschlüsse und bei sonstigen finanzwirksamen Verwaltungsvorgängen im Umkehrschluss keine Beratungsaufgabe hätte. Das Gegenteil ist der Fall.

Diese Beratungsfunktion folgt unmittelbar aus der gesetzlichen Zielsetzung der Prüfung und umfasst sämtliche gemeindewirtschaftsrechtlichen und finanzwirksamen Fragestellungen der überörtlichen Finanzprüfung unter Beachtung von Wesentlichkeitsgesichtspunkten und der kommunalen Selbstverwaltung.

Die Fachberatung „Kommunale Finanzwirtschaft“ ist eine sachkundige Beratung in rechtlichen Fragestellungen der gesetzlichen Prüfungsgegenstände und -inhalte. Themenbereiche der prüfungsnahen Fachberatung sind beispielsweise:

  • Schwierige buchhalterische bzw. bilanzielle Vorgänge in der Kommunalen Doppik
  • Kassenrechtliche Fragestellungen, insbesondere auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung
  • Fragen im Zusammenhang mit der Wirtschaftsführung und dem Rechnungswesen der nach der EigBVO-HGB bzw. EigBVO-Doppik geführten Eigenbetriebe
  • Rechtsfragen zur Zweckverbandsfinanzierung

Sie ist aber keine (ersetzende) Sachbearbeitung für die und an Stelle der anfragenden Kommunen. Insoweit ist die Verwaltung dazu angehalten, zunächst eine eigene rechtliche Prüfung durchzuführen bzw. zumindest die rechtlichen Fragen konkret herauszuarbeiten.

Die Beratung reicht von telefonisch oder per Mail an die GPA gerichteten Anfragen bis zur Beantragung von gutachterlichen Stellungnahmen zu komplexen kommunalwirtschaftlichen Sachverhalten.

Für Beratungen, die einen mehr als geringen Arbeits- und Zeitaufwand beanspruchen, erhebt die GPA gemäß ihrer Gebührensatzung Beratungsgebühren.

Eine Beratung findet dort ihre Grenzen, wo die Beratungsinhalte einer unmittelbaren Klärung durch die Rechtsaufsichtbehörde bedürfen (beispielsweise im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit/Genehmigungsfähigkeit der Haushalts- bzw. Wirtschaftsplanung oder der Kreditgenehmigung). Kommunalverfassungsrechtliche, zivil- und haftungsrechtliche oder gar strafrechtliche Bewertungen gehören nicht zu den originären Aufgaben der GPA und müssen an die zuständigen Behörden verwiesen werden.

Für die GPA muss (zumindest konkludent) erkennbar sein, dass eine Beratungsanfrage durch die Behördenleitung legitimiert ist. Insoweit können Beratungen auch nicht dazu dienen, die Ebene der Verwaltungssachbearbeitung in einer Konfliktlage gegenüber der Verwaltungsleitung argumentativ zu unterstützen. Auch kann die GPA, über allgemeine Informationspflichten aus dem Landesinformationsfreiheitsgesetz hinaus, keine Beratungen von Privatpersonen zu konkreten Themen- bzw. Problemstellungen in einer Kommune durchführen. Dies gilt auch für entsprechende Anfragen von Gemeinderäten.