Korruptionsprävention
In der Prüfungs- und Beratungspraxis der GPA nimmt das Beschaffungs- und Vergabewesen eine wichtige Rolle ein. Die eigenverantwortliche kompetente Beachtung des Rechts durch die kommunalen Auftraggeber und deren Kontrolle im Rahmen der örtlichen und überörtlichen Prüfung sind sehr gut geeignete Instrumente, einem korrupten Verhalten in maßgeblichen Bereichen der Öffentlichen Verwaltung „im Keim“ zu begegnen.
Bereits im Jahr 1996 hatte sich die Landesregierung der Korruptionsprävention verschrieben und damit begonnen, Korruption verstärkt zu bekämpfen. Aufgrund eines Beschlusses des Ministerrats wurde in diesem Zusammenhang am 08. Oktober 1996 die „Koordinierungsgruppe Korruptionsbekämpfung“ (KGK) beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg eingerichtet. Aufgabe und Zielsetzung der KGK ist es, die Zusammenarbeit aller mit der Verhütung und Bekämpfung von Korruption auch ggf. nur mittelbar befassten Behörden und Stellen im Interesse eines wirksamen und bei Bedarf koordinierten Vorgehens sicherzustellen und auszubauen. Die GPA ist als Gründungsmitglied ständig in der KGK vertreten.
Gleichwohl hat die GPA weder die Funktion einer Antikorruptionsstelle, noch die Möglichkeiten und Berechtigungen zu strafrechtlichen bzw. deliktischen Ermittlungen. Die Prüfungs- und Beratungstätigkeit zielt mit ihren Feststellungen und beratenden Unterstützungen auf die rechtsstaatliche Einhaltung der Verfahrensvorschriften, ganz unabhängig von einem etwaigen dolosen Verhalten Verantwortlicher und stärkt somit in erster Linie die Prävention.
Auf der Website des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und unter „Service & Informationen“ finden Sie Weiterführendes sowie das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS® System) des Landeskriminalamts, das Ihnen einen streng anonymen Weg bietet, Verstöße gegen Strafgesetze und korruptionspräventive Regelungen in Behörden u.a. anzuzeigen, ohne Repressalien befürchten zu müssen.