Aufgaben & Gegenstand der bautechnischen Beratung
(Abteilung 2)
Die GPA berät auf Antrag (der auch formlos erfolgen kann, z.B. in Form einer telefonischen oder elektronischen Anfrage) alle Kommunen, prüfungsunabhängig, d.h. auch zwischen den Prüfungen, in bautechnischen Fragen, die mit der Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von baulichen Maßnahmen zusammen hängen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 GPAG).
Die Beratung durch fachlich versierte, praxis- und verwaltungserfahrene Mitarbeiter erstreckt sich auf die Bereiche
- Planung und Ausführung von Investitions- und Unterhaltungsmaßnahmen des Hoch- und Tiefbaus, Ingenieurbaus sowie Garten- und Landschaftsbaus,
- städtebauliche und landschaftsplanerische Leistungen
und umfasst
- Fragen der Ausschreibung und Vergabe von Bau-, Liefer- und Architekten- / Ingenieurleistungen,
- die Gestaltung von Bau-, Liefer- und Architekten- / Ingenieurverträgen,
- Fragen der Ausführung, Abwicklung und Abrechnung von Bau-, Liefer- und Architekten- / Ingenieurleistungen,
- die Anwendung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).