Überörtliche Bauprüfung
(Abteilung 2)
Die Prüfung der kommunalen Bauausgaben bildet fachlich, organisatorisch und im Prüfungsgeschehen einen selbständigen Teil der überörtlichen Prüfung der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung. Sie erfolgt – wie die allg. Finanzprüfung turnusmäßig, alle 4–5 Jahre, und erfasst alle Baumaßnahmen (Bauunterhaltung, Neubau, Erweiterungen) des zurückliegenden Prüfungszeitraums.
Ihre Ansprechpartner
Abteilungsleiter Hermann Kopf
Telefonnummer: 0721 85005-146
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Stellvertreter Andreas Günther
Telefonnummer: 0721 85005-253
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