Prüfungsgebühren: Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

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Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren werden nach dem tatsächlich erbrachten Aufwand in Tagewerken und Gebührensätzen berechnet. Ein Tagewerk beträgt ein Fünftel der für die Beamten der Gemeindeprüfungsanstalt geltenden regelmäßigen Wochenarbeitszeit (derzeit 41 Stunden). Die Anzahl der gebührenfähigen Tagewerke ergibt sich aus der Gesamtzahl der für die Prüfung insgesamt aufgewandten Arbeitsstunden geteilt durch 8,2 Stunden. Bei einer Tätigkeit vor Ort in den Kommunen wird ein pauschalierter Zuschlag für Reisekosten erhoben.