Korruptionsprävention
Die Ausschreibung von Bau- und Lieferleistungen, deren Vergabe sowie die von Architekten-/ Ingenieurleistungen sind Bestandteil jeder überörtlichen Bauprüfung. Ein zentrales gesetzliches Ziel der Prüfung und Beratung ist ein rechtsstaatliches Verwaltungshandeln im fairen Wettbewerb. Neben Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten besitzt das Beschaffungs- und Vergabewesen der Öffentlichen Hand präventiv wirkende Mechanismen gegen allfällige Korruption im Bauwesen.
Die eigenverantwortliche kompetente Beachtung des Rechts durch die kommunalen Auftraggeber und deren Kontrolle im Rahmen der örtlichen und überörtlichen Prüfung sind sehr gut geeignete Instrumente, einem korrupten Verhalten in maßgeblichen Bereichen der Öffentlichen Verwaltung „im Keim“ zu begegnen.
Gleichwohl hat die GPA weder die Funktion einer Antikorruptionsstelle, noch die Möglichkeiten und Berechtigungen zu strafrechtlichen bzw. deliktischen Ermittlungen gegen die an den Bauvorhaben beteiligten Unternehmungen und Stellen. Dies obliegt den Strafverfolgungsbehörden, die bei hinreichend belastbaren Verdachtsmomenten, die in einer Prüfung entstehen können, von der GPA entsprechend informiert werden.
Auf der Website des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und unter „Service & Informationen“ finden Sie Weiterführendes sowie das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS® System) des Landeskriminalamts, das Ihnen einen streng anonymen Weg bietet, Verstöße gegen Strafgesetze und korruptionspräventive Regelungen in Behörden u.a. anzuzeigen, ohne Repressalien befürchten zu müssen.