Aufgaben & Gegenstand der Prüfung
(Abteilung 2)
Die Prüfung der kommunalen Bauausgaben bildet fachlich, organisatorisch und im Prüfungsgeschehen einen selbständigen Teil der überörtlichen Prüfung der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung. Sie erfolgt, wie die allg. Finanzprüfung, turnusmäßig alle 4 – 5 Jahre und erfasst alle Baumaßnahmen (Bauunterhaltung, Neubau, Erweiterungen) des zurück liegenden Prüfungszeitraums.
Wesentliche Bestandteile der Prüfung sind
- die Ausschreibung, insbesondere von Bau- und Lieferleistungen,
- die Vergabe von Bau- und Lieferleistungen nach VOB bzw. UVgO, sowie die von Architekten-/ Ingenieurleistungen bei VGV-Verfahren,
- die Vertragsabfassung,
- die Abrechnung der Vertragsleistungen bzw. zusätzlicher oder besonderer Leistungen (Bau- und Architekten-/ Ingenieurleistungen nach VOB/B und C, HOAI) .
Auf Antrag der jeweiligen Rechtsaufsichtsbehörde der Kommunen unter 4.000 Einwohnern (Landratsämter) kann die GPA die Bauprüfung an deren Stelle auch in diesen Kommunen durchführen (§ 2 Abs. 3 Satz 3 GPAG).
Zum Prüfungsauftrag gehört die prüfungsbegleitende Beratung vor Ort. Primär zielt diese Beratungstätigkeit auf die Fehlervermeidung in laufenden oder künftigen Verfahren. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass die GPA, insbesondere bei Abrechnungsmängeln, ihre Prüfungserkenntnisse bereits während der Prüfung in Besprechungen mit den betroffenen Unternehmen vertritt, sofern dies mit der Prüfung insgesamt vereinbar ist. Die Initiative und Verantwortung für solche prüfungsbegleitenden Verhandlungen / Besprechungen obliegt allein den Verwaltungen.