Aufgaben & Ziele der GPA: Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

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Aufgaben & Ziele der GPA

Die Aufgaben der GPA sind gesetzlich vorgegeben. Sie umfassen die periodisch vorgeschriebene überörtliche, d.h. landesweite allgemeine Finanzprüfung, die Prüfung der Bauausgaben sowie die Beratung der Kommunen auf Antrag, in Fragen der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung sowie in bautechnischen Fragen (§ 2 Abs. 1 GPAG, §§ 113 ff. GemO, §§ 14 ff. GemPrO).

Die GPA leistet damit ihren Beitrag zu einer positiven kommunalen Entwicklung und nachhaltigen Sicherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit der Kommunen. Sie erstellt kritische und zukunftsorientierte Finanzanalysen und gibt im Rahmen ihrer Rechtsprüfung - dort wo es erforderlich ist - praxisnahe Hinweise zur Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben und zur kontinuierlichen Qualitätssteigerung. Die Bauausgabenprüfung achtet darüber hinaus auf die richtige Abrechnung der Baumaßnahmen und die Einhaltung der Vergabevorschriften und erfüllt damit letztlich auch einen wettbewerbsrechtlichen und korruptionspräventiven Ansatz.

Die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Bauausgaben führen wir durch, bei

  • Gemeinden und Städten mit mehr als 4.000 Einwohnern und den Landkreisen,
  • den Eigenbetrieben und selbstständigen Kommunalanstalten dieser Kommunen
  • den Gemeindeverwaltungsverbänden, Zweckverbänden und kommunalen Stiftungen dieser Kommunen,
  • beim Kommunalverband für Jugend und Soziales,
  • beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg
  • beim Verband Region Stuttgart, dem Verband Rhein-Neckar und den Regional- und Nachbarschaftsverbänden

sowie – aufgrund eines besonderen Prüfungsrechts – bei Unternehmen und Einrichtungen dieser Kommunen in Privatrechtsform.

Die prüfungsbegleitende Beratung ist ein integrativer Bestandteil der Prüfung vor Ort; sie setzt sich zwischen den Prüfungen in der sog. prüfungsnahen Fachberatung fort. Diese allgemeinen Beratungsformen beschränken sich dementsprechend auf den Kundenkreis der prüfungspflichtigen Kommunen und Einrichtungen. Die besonderen Beratungsleistungen (Organisations- und Wirtschaftlichkeitsberatung, bautechnische Beratung) bieten wir dagegen dem gesamten kommunalen Bereich an.

Sehr oft erfolgt die Fachberatung kurzfristig, telefonisch oder im E-Mail-Verkehr und beschränkt sich auf konkrete Fragestellungen, die ohne Weiteres beantwortet werden können. Diesen kostenlosen Beratungsdienst bieten wir im Rahmen unserer personellen und finanziellen Ressourcen. Darüber hinaus gehende, komplexere Fachanfragen und die Organisations- und Wirtschaftlichkeitsberatung können wir dagegen nur auf einen konkreten Auftrag hin und gegen die dafür vorgesehenen Beratungsgebühren erbringen.