Aufgaben & Gegenstand der Prüfung: Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

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Aufgaben & Gegenstand der Prüfung

(Abteilung 3)

Die GPA prüft nach § 114 a GemO die in Baden-Württemberg im Rechnungswesen sowie zur Feststellung und Abwicklung von Zahlungsverpflichtungen und Ansprüchen eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme von erheblicher finanzwirtschaftlicher Bedeutung auf deren Eignung, eine ordnungsgemäße und ausreichend sichere Abwicklung der zentralen Finanzvorgänge zu gewährleisten. Hierbei wird bei einem zentralen Verfahrenseinsatz, wie beispielsweise bei den von der Komm.ONE AöR angebotenen bzw. dort eingesetzten Programmen, die Daten- und Programmsicherheit in regelmäßigen Zeitabständen ebenfalls mit geprüft.

Programme von erheblicher kommunalwirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher oder statistischer Bedeutung können von der GPA geprüft werden.

Die Programmprüfung hat seit 1972 die Aufgabe, die eingesetzten Programme zu beurteilen und bei Programmfehlern und -schwächen deren Ausräumung zu veranlassen. Durch eine "vor die Klammer gezogene", einmalige Prüfung der auf Anwenderseite nicht veränderbaren Programmstrukturen treten erhebliche Synergieeffekte ein, weil dadurch auf sich wiederholende Ergebniskontrollen der automatisiert ermittelten Ergebnisse bei den einzelnen Kommunen verzichtet werden kann.

Die Prüfungshandlungen werden i.Ü. nicht nur abstrakt, nur auf Grundlage von Testdatenbeständen durchgeführt, sondern es werden auch ausgewählte dv-gestützte Geschäftsprozesse bei einzelnen produktiven Anwendern mit begutachtet, um einen hohen Praxisbezug zu erreichen. Die im Prüfungsbericht festgestellten Anstände sind von der Komm.ONE AöR auszuräumen; beim Einsatz von sog. autonomen Programmen veranlasst dies die betroffene Kommune beim jeweiligen Programmhersteller.

Das Prüfungsverfahren wird mit einem Testat abgeschlossen. Bestandteil des Testats ist ein abschließender Prüfungsvermerk, in dem der Prüfungsgegenstand (Programmversion, Einsatzbedingungen) beschrieben, nicht ausgeräumte Anstände dargestellt und bei Bedarf ergänzende Hinweise zu einer ordnungsmäßigen Programmanwendung gegeben werden. Ein von der GPA erstelltes Programmprüfungstestat stellt ein wesentliches Qualitätsmerkmal für in Baden-Württemberg eingesetzte kommunale Finanzsoftware dar.