Aufgaben & Gegenstand der Fachberatung
Das Gesetz über die Gemeindeprüfungsanstalt erteilt der GPA in Fragen der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung sowie in bautechnischen Fragen einen expliziten gesetzlichen Beratungsauftrag (die GPA soll auf Antrag beraten). Dies heißt aber nicht, dass die GPA im Übrigen, also im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung, der kommunalen Jahresabschlüsse und finanzwirksamen Verwaltungsvorgänge im Umkehrschluss keine Beratungsaufgabe hätte. Das Gegenteil ist der Fall.
Diese Beratungsfunktion folgt unmittelbar aus der gesetzlichen Zielsetzung der Prüfung und umfasst sämtliche gemeindewirtschaftsrechtlichen und finanzwirksamen Fragestellungen der überörtlichen Finanzprüfung unter Beachtung von Wesentlichkeitsgesichtspunkten und der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Fachberatung „Kommunale Produkte“ ist eine sachkundige Beratung in rechtlichen Fragestellungen der gesetzlichen Prüfungsgegenstände und -inhalte mit finanzwirksamen Auswirkungen im Verwaltungsfachrecht. Sie ist aber keine (ersetzende) Sachbearbeitung für die und an Stelle der anfragenden Kommunen.
Für die GPA muss allerdings (zumindest konkludent) erkennbar sein, dass eine Beratungsanfrage durch die Behördenleitung legitimiert ist. Beratungen können nicht dazu dienen, die Ebene der Sachbearbeitung (in den Ämtern, in der örtlichen Prüfung, u.a.) in einer Konfliktlage gegenüber der Verwaltungsleitung argumentativ zu unterstützen.
Die Beratung reicht von telefonisch oder per Mail an die GPA gerichteten Anfragen bis zur Beantragung von gutachterlichen Stellungnahmen zu komplexen kommunalwirtschaftlichen Sachverhalten. Sie ist aber keine Rechtsberatung in Verwaltungsstreitverfahren.
Die Entscheidungshoheit verbleibt in allen Fällen der Beratung bei den Kommunen.
Für Beratungen, die einen mehr als geringen Arbeits- und Zeitaufwand beanspruchen, erhebt die GPA gemäß ihrer Gebührensatzung Beratungsgebühren.