Verwaltungsrat der GPA
Die GPA ist durch das Gesetz über die Gemeindeprüfungsanstalt (GPAG) als rechtsfähige Anstalt des Öffentlichen Rechts zum 01.01.1972 errichtet worden.
Der Verwaltungsrat ist das Hauptorgan der GPA.
Er besteht aus jeweils drei Vertretern der Mitglieder des Städtetags, des Gemeindetags und des Landkreistags Baden-Württemberg, die von den kommunalen Landesverbänden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt werden. Er trifft die grundlegenden Entscheidungen für die GPA, insbesondere erlässt er Satzungen (Haushaltssatzung) und beschließt über sonstige Angelegenheiten, die für die Organisation und Wirtschaft der GPA von erheblicher Bedeutung sind.
Die aktuelle Amtszeit dauert vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021.