Kommunale Wahlbeamte
8/2010
Ausgaben und Kosten für die dienstlich veranlasste Aufgabenwahrnehmung durch kommunale Wahlbeamte
in der Fassung vom 08.05.2015; die Fortschreibung enthält im Wesentlichen redaktionelle Anpassungen. Erneut fortgeschrieben am 08.11.2016; diese Fortschreibung eliminiert den Passus, dass für Ortsvorsteher keine Verfügungsmittel veranschlagt werden können. §§ 13 und 61 Nr. 44 GemHVO sehen seit 21.05.2016 auch Verfügungsmittel für Ortsvorsteher vor. Die weitere Fortschreibung vom 31.07.2017 berücksichtigt die neueste Fassung der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums für den Kraftfahrzeugbetrieb des Landes (VwV Kfz vom 02.06.2017; GABl. S. 237).