NKHR
Mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04. Mai 2009 (GBl S. 185) hat Baden-Württemberg die rechtlichen Grundlagen zur Führung der Haushaltswirtschaft der Kommunen und kommunalen Körperschaften nach dem NKHR geschaffen. Das Gesetz räumt den Kommunen eine Übergangsfrist für die Anwendung der neuen Regelungen ein; spätestens ab dem Jahr 2016 ist das NKHR allgemein anzuwenden. Ab 2018 sind unter Berücksichtigung von Eigenbetrieben und Beteiligungsgesellschaften konsolidierte Gesamtabschlüsse aufzustellen.
Die praktische Umstellung auf das neue Recht stellt für alle Beteiligten (Kommunen, Rechenzentren, Rechtsaufsichtsbehörden, GPA) einen großen Kraftakt dar. Die Kommunen / Körperschaften sollten die notwendigen Umstellungsprozesse frühzeitig einleiten und ihre künftigen Haushaltsstrukturen klären. Dabei sind komplexe Themen zu bearbeiten und eine Vielzahl von Problem- und Fragestellungen zu lösen.
Die GPA verfügt im Bereich NKHR über ein fundiertes Fachwissen sowie über überörtliche praktische Erfahrungen. An der Entwicklung des NKHR waren wir auf Landesebene maßgeblich beteiligt und in allen bedeutenden Arbeits- und Lenkungsgruppen vertreten. Praktische Erkenntnisse resultieren aus den Prüfungen von Eröffnungsbilanzen und doppischen Jahresabschlüssen sowie aus zahlreichen Beratungen unterschiedlichster Kommunen.
Innerhalb der GPA haben wir ein spezielles Sachgebiet eingerichtet, welches das GPA-Leistungszentrum auf diesem Gebiet bildet, die Prüfung unterstützt und die Beratung der Kommunen als Schwerpunktaufgabe wahrnimmt.
Wir unterstützen und beraten Sie im Rahmen unserer Aufgabenstellung bei allen Fragen rund um das Thema NKHR, insbesondere bei folgenden Themenbereichen:
- Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens
- Erstellung der Eröffnungsbilanz
- Haushaltsplanung, Aufstellung des Jahresabschlusses und Buchführung
- Prüfungsspezifische Fragestellungen
Informations- und Schulungsveranstaltungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der örtlichen Prüfungseinrichtungen bietet die GPA in Kooperation mit der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie - VWA und der Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg an.

