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Prüfung

Die gpa ist Prüfungsbehörde für die

  • überörtliche Prüfung der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsführung (Allgemeine Finanzprüfung, Bauausgaben- und Krankenhausprüfung),
  • Prüfung von ADV-Programmen im kommunalen Finanzwesen.
  • Die gpa kann ferner bei kommunalen Unternehmen und Einrichtungen

    • in Privatrechtsform überörtliche Prüfungen aufgrund eines im Gesellschaftsvertrag einzuräumenden Rechts durchführen,
    • in Eigenbetriebs- und Privatrechtsform vorgeschriebene und freiwillige Jahresabschlussprüfungen auf Antrag vornehmen.

    Beratung

    Neben der Prüfung ist die gpa mit ihrem spezialisierten Sachverstand, ihren landesweiten Erfahrungen und interkommunalen Vergleichsmöglichkeiten besonders auch zur Beratung der Kommunen berufen.

    Dieser wichtige Leistungsbereich der gpa umfasst

  • die prüfungsbegleitende und - zwischen den Prüfungen auf Anfrage - die prüfungsnahe Fachberatung,
  • die Organisations- und Wirtschaftlichkeitsberatung,
  • die baufachtechnische Beratung.
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