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Prüfung
Die gpa ist Prüfungsbehörde
für die
überörtliche Prüfung der kommunalen Haushalts-
und Wirtschaftsführung (Allgemeine Finanzprüfung,
Bauausgaben- und Krankenhausprüfung),
Prüfung von ADV-Programmen im kommunalen
Finanzwesen.
Die gpa kann ferner bei kommunalen
Unternehmen und Einrichtungen
- in Privatrechtsform überörtliche Prüfungen aufgrund
eines im Gesellschaftsvertrag einzuräumenden Rechts durchführen,
- in Eigenbetriebs- und Privatrechtsform vorgeschriebene und
freiwillige Jahresabschlussprüfungen auf Antrag
vornehmen.
Beratung
Neben der Prüfung ist die gpa
mit ihrem spezialisierten Sachverstand, ihren landesweiten Erfahrungen und
interkommunalen Vergleichsmöglichkeiten besonders auch zur Beratung
der Kommunen berufen.
Dieser wichtige Leistungsbereich der gpa
umfasst
die prüfungsbegleitende und - zwischen den Prüfungen
auf Anfrage - die prüfungsnahe Fachberatung,
die Organisations- und Wirtschaftlichkeitsberatung,
die baufachtechnische Beratung.

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